Herzlich Willkommen

in der Kanzlei Schoy!

Als Einzelanwältin unterstütze und berate ich Geschädigte und Autohäuser nach einem Verkehrsunfall.  Ich kümmere mich um eine schnelle und effiziente Schadenregulierung und biete eine individuelle und kompetente außergerichtliche Rechtsberatung, sowie Interessenvertretung vor Gericht.


Bei einem Verkehrsunfall haben viele Geschädigte Angst von der gegnerischen Versicherung benachteiligt zu werden und auf Ihrem

Schaden "sitzen" zu bleiben.


Als Mandant profitieren Sie von meiner langjährigen Berufserfahrung in der Abwicklung von Verkehrsunfällen bei einem großen Versicherungsunternehmen. 


Das bedeutet für Sie, dass Sie durch eine Rechtsanwältin beraten und vertreten werden, die umfassende Einblicke in das Regulierungsverhalten von Versicherungen hat und daher weiß, wie die Versicherungen bei der Ermittlung, Abrechnung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen agieren. 


Gemeinsam analysiere ich mit Ihnen Ihre derzeitige Situation und berate Sie vollumfänglich zu den Ihnen als Geschädigter zustehenden Schadensersatzpositionen bei Sach-und Personenschäden und Ihren rechtlichen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Mein Ziel ist es mit Ihnen gemeinsam, die für Sie beste Lösung für Ihre derzeitige Situation zu finden.


Ich engagiere mich für Sie, Ihre Rechte so zu stärken, dass ein Kräftegleichgewicht herbeigeführt wird und für Sie als Mandant ein bestmögliches Ergebnis erzielt werden kann.

 Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

 





Verkehrsunfall?


Ich helfe Ihnen wieder auf die Spur!


Bei einem Verkehrsunfall  geht es um nichts anderes als um Ihr Recht, Ihr Geld, Ihre Zeit, Ihre Gesundheit, sowie Ihre Lebensqualität!


Ich nehme Ihnen die unangenehme Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung ab, damit Sie wieder Zeit für die wesentlichen Dinge im Leben haben.


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Mögliche Schadensersatzpositionen nach einem Verkehrsunfall:

(individuell zu prüfende Ansprüche)


Sachschäden:

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung
  • Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens
  • Sachverständigenkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfall
  • sonstige Schadenspositionen (z.B. Unkostenpauschale Rückstufungsschaden, Zinsansprüche)


Personenschäden:

  • Schmerzensgeld
  • Heilbehandlungskosten
  • vermehrte Bedürfnisse
  • Haushaltsführungsschaden
  • Erwerbsschaden des Verletzten
  • Ersatzansprüche bei Tötung
  • Kapitalisierung


Gut zu wissen:

Die Anwaltskosten werden von der gegnerischen Versicherung erstattet,

 sofern Sie den Unfall nicht verschuldet haben!